Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen, dem Sprachreiseteilnehmer und uns, den Sprachreiseagenturen von Linguista Sprachaufenthalte, eine Marke der Media Touristik AG (nachfolgend «Linguista Sprachaufenthalte»). Sie sind anwendbar für die auf dieser Internetseite und im Prospekt aufgeführten Leistungen.

Unsere Geschäftsbedingungen

1.    Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1 Die von auf der Internetseite sowie in der Broschüre publizierten Leistungsbeschreibungen sind als Einladung zur Offertstellung zu verstehen.

1.2 Die Anmeldung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Anmeldung geben Sie gegenüber Linguista Sprachaufenthalte ein verbindliches Angebot zum Abschluss der Buchung ab. Die Buchung kommt mit der Entgegennahme der Anmeldung durch Linguista Sprachaufenthalte zustande.

1.3 Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Linguista Sprachaufenthalte im Zusammenhang mit Ihrem Sprachaufenthalt.

2.    Leistungen von Linguista Sprachaufenthalte

2.1 Die Leistungen von Linguista Sprachaufenthalte bestimmen sich gemäss den allgemeinen Leistungsbeschreibungen in unserer Broschüre und auf unserer Internetseite www.linguista.ch sowie gemäss den von Linguista Sprachaufenthalte schriftlich kommunizierten Angaben (z. B. Buchungsbestätigung). Für die Leistungen von Dritten wie Schulen, Fluggesellschaften, etc. tritt Linguista Sprachaufenthalte nur als Vermittler auf.

2.2 Die Broschüre und die Ausschreibungen auf der Internetseite sind keine verbindlichen Angebote. Leistungsänderungen (Preis-, Kurs-, Stundenplan- und Unterkunftsänderungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.    Gebühren

3.1 Für jede Anmeldung verrechnet Linguista Sprachaufenthalte eine Auftragspauschale von CHF 80.– pro Auftrag (bei Programmen von Work & Travel CHF 100.–, Jugendsprachkurse CHF 80.-). Bei Buchungen, die uns 10 Arbeitstage und später vor Reiseantritt erreichen, verrechnen wir Express- Spesen von max. CHF 80.– pro Auftrag (bei Jugendsprachkursen gilt dies für 30 Tage vor Reiseantritt). Zusätzlich werden Gebühren für Drittleistungen wie Mietwagen und Hotelbuchungen erhoben bzw. weiterverrechnet.

3.2 Wünschen Sie nachträglich Änderungen der bei der Buchung vereinbarten Zahlungsmodalitäten berechnen wir eine Gebühr von CHF 60.–.

4.    Bestätigung/Rechnung/Kursunterlagen

4.1 Spätestens 10 Arbeitstage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Linguista Sprachaufenthalte Ihre Kursbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird die Anzahlung von CHF 500.– pro Person zuzüglich der Auftragspauschale per sofort fällig.

4.2 Die Schlussrechnung wird Ihnen 4-6 Wochen vor Abreise zugestellt. Die Restzahlung gemäss Schlussabrechnung muss spätestens bis 21 Tage vor Abreise erfolgen. Ein allfälliger Fremdwährungsbetrag wird zu dem an diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Zur Deckung der Währungsrisiken verwenden wir einen üblichen bankeninternen Wechselkurs. Dieser Wechselkurs wird auf der Bestätigung/Rechnung jeweils klar ausgewiesen.
Auf Wunsch können Sie Ihre Rechnung auch in der jeweiligen Fremdwährung bezahlen. Dies müssen Sie uns jedoch spätestens bei Ihrer Anmeldung mitteilen. Sämtliche mit Ihrer Einzahlung verbunden Bankspesen gehen zu Ihren Lasten.

4.3 Bei den vorgenannten Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Linguista Sprachaufenthalte ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistung zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Bezahlung des Gesamtbetrags in der Regel ca. 10 Tage vor Abreise.

5.    Umbuchungen

5.1 Wir sind bemüht, Ihre Umbuchungswünsche vor zu nehmen. Diese haben schriftlich zu erfolgen. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 150.– bis maximal CHF 250.– pro Umbuchung.

5.2 Wird innerhalb Ihrer Umbuchung auch die Umbuchung eines Flugtickets notwendig, berechnen wir Ihnen die von der jeweiligen Fluggesellschaft geltenden Umbuchungsspesen, d.h. es können Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaften von bis zu 100% verrechnet werden. Es gelten die Bedingungen der Fluggesellschaften.

5.3 Beinhaltet die Umbuchung einen Schulwechsel, so gilt dies als Rücktritt mit den entsprechenden Rechtsfolgen gemäss Ziffer 6 und nicht als Umbuchung.

6.    Rücktritt (Annullierung) durch den Kunden

6.1 Die Annullierung Ihrer gebuchten Sprachreise muss schriftlich erfolgen (das Datum des Eingangs der schriftlichen Annullation bei Linguista Sprachaufenthalte ist massgebend). Für die Annullierung verrechnen wir generell eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– pro Person sowie die Auftragspauschale.

6.2 Sollte Ihre Annullierung weniger als 30 Tage vor Ihrem Abreisetermin bei uns eintreffen, so entstehen zusätzlich folgende Annullierungsgebühren in Prozent des Betrags für Kurs, Unterkunft sowie sämtliche Gebühren der Schule.
Annullierung Sprachkurs und Unterkunft:
29–15 Tage vor Abreise: 20%
14–8 Tage vor Abreise: 40%
7–1 Tage vor Abreise: 80%
Annullierung am Tag der Abreise bzw. nach Kursbeginn: 100%

6.3 Apartments, Studios, Residenzen und Hotelzimmer unterliegen den Annullationsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und sind in der Regel um einiges höher als bei einer Gastfamilienunterkunft. Diese Annullationen können bis zu 100% betragen. Auch bei Angeboten von Drittanbietern (z.B. Transfers) gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Bitte beachten Sie, dass allfällige zusätzliche Spesen von anderen Leistungsträgern vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auftragspauschale, allfällige Expressgebühren sowie Versicherungsprämien in jedem Fall zuzüglich zu den Annullierungsgebühren verrechnet werden.

6.4 Bei Flugbuchung gelten die Annullierungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft. Tickets, die bereits ausgestellt worden sind, können meist nur noch zu sehr hohen Gebühren annulliert werden.

6.5 Ein annullierter Sprachaufenthalt ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Treten Sie den Sprachkurs nicht an oder brechen Sie diesen vorzeitig ab, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Annullierungskosten infolge eines Rücktritts aus medizinischen Gründen (Arztzeugnis erforderlich) des Teilnehmers oder dessen Angehörigen können durch eine Annullierungskostenversicherung (siehe Punkt 8) abgedeckt werden.

7.    Flugreisen

7.1 Linguista Sprachaufenthalte ist Vermittler von Flugreisen und vermittelt diese als Einzelleistung. Linguista Sprachaufenthalte übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die auf Flugarrangements zurückzuführen sind.

7.2 Es gelten die AGB und Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Allfällige Ansprüche müssen ausschliesslich an die Fluggesellschaft gerichtet werden. Bei Umbuchungen, Verspätungen oder Annullationen gelten die Regeln der gebuchten Fluggesellschaft, d.h. es können bis zu 100% des Ticketpreises verrechnet werden.

8.    Versicherungen

8.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- / Annullierungskostenversicherung, wie z.B. das Basispaket der Europäischen Reiseversicherungs AG. Die Versicherung schützt Sie während 365 Tagen und beinhaltet während dieser Zeit auch einen SOS-Rückreiseschutz. Gerne informieren wir Sie über die genauen Leistungen und Preise dieser Versicherung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bearbeitungsgebühren und Spesen durch diese Versicherung nicht gedeckt sind.

8.2 Gerne informieren wir Sie auch über zusätzliche Reiseversicherungen, wie z.B. Singletrip-, Unfall- und Reisegepäckversicherungen. Prüfen Sie und stellen Sie sicher, Sie durch Ihre Krankenkasse im Krankheitsfall auch in Ihrem Reiseland ausreichend geschützt sind.

9.    Preisänderungen

Linguista Sprachaufenthalte behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern (z.B. bei nachträglichen Preiserhöhungen durch die Leistungsträger, Wechselkursänderungen, sowie nachträglich eingeführten Abgaben wie Flughafentaxen, Treibstoffzuschlägen oder sonstigen Steuern).

10.    Haftung des Vermittlers

10.1 Linguista Sprachaufenthalte haftet als Sprachreisevermittler dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Sprachreise. In Bezug auf Sprachschulen und Privatunterkünfte haftet Linguista Sprachaufenthalte im oben erwähnten Umfang nur wegen unsorgfältiger Auswahl oder Instruktion.

10.2 Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen und auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Insbesondere die Haftung von Folgeschäden wird ausgeschlossen.

10.3 Linguista Sprachaufenthalte haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf Versäumnisse Ihrerseits, auf Fehler von an der Vertragserfüllung nicht beteiligten Dritten oder auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Schadenersatzansprüche und Rückerstattungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

10.4 Linguista Sprachaufenthalte haftet generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Sprachreise ist (z.B. Ausflüge, Sportausübungen, Veranstaltungen, etc.). Die Haftung für über die Schulen und andere Leistungserbringer vor Ort gebuchten Fremdleistungen wird ausgeschlossen.

11.    Beanstandungen / Feiertage

11.1 Sollten während Ihrem Sprachaufenthalt Probleme oder Beanstandungen auftreten, so müssen Sie sich unverzüglich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Kann daraufhin Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden, so ist es Ihre Pflicht, Linguista Sprachaufenthalte umgehend (telefonisch, per Fax oder E-Mail) zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen.

11.2 Können Mängel daraufhin nicht vor Ort behoben werden, so sind diese spätestens 30 Tage nach Beendigung Ihres Sprachkurses schriftlich bei Linguista Sprachaufenthalte geltend zu machen. Vergessen Sie nicht, sich Ihre Beanstandung und allfällige Zusagen der Schulleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Werden die Mängel nicht innert dieser Frist geltend gemacht, so sind sämtliche Ansprüche verwirkt.

11.3 Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Rückerstattung. Feiertage im Gastland werden nicht kompensiert oder rückerstattet.

12.    Programmänderungen und Annullierung durch den Vermittler

12.1 Muss eine Sprachreise aus zwingenden Gründen (wie z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Terror, Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, behördliche Massnahmen, usw.) annulliert oder aufgrund dessen das Programm abgeändert werden, bemüht sich Linguista Sprachaufenthalte, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu bieten. Weitere Ansprüche, insbesondere Rückerstattungen oder Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

12.2 Für Programmänderungen, welche nicht von Linguista Sprachaufenthalte beeinflusst werden können (wie Schulgebäude- oder Campuswechsel, Lehrerwechsel, Gastfamilienwechsel, Abweichung von der Reiseroute, etc.), werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

12.3 Bei zu wenigen Teilnehmern in einer Klasse behält sich die Schule das Recht vor, die Anzahl Lektionen zu reduzieren.

13.    Vorbehalte des Vermittlers

Wir behalten uns das Recht vor, Reiseteilnehmer vom Programm auszuschliessen, wenn diese die ordnungsgemässe Durchführung des Sprachkurses nachhaltig stören, trotz Mahnung gegen die Regeln der Sprachschule oder des Gastlands verstossen oder andere Kursteilnehmer in irgendeiner Art gefährden. Sämtliche damit verbundene Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet und Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen.

14.    Einreisebestimmungen / Visa

14.1 Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, allfällige Visa, Impfungen etc.) sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der in den einzelnen Ländern gültigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen.

14.2 Wird aus Gründen, die Linguista Sprachaufenthalte nicht zu vertreten hat, die Einreise verweigert, so gilt die gebuchte Sprachreise als annulliert, wobei die unter Punkt 6 genannten Annullierungsbedingungen gelten.

14.3 Linguista Sprachaufenthalte ist in keinem Fall verantwortlich für fehlerhafte oder ungenügende Einreisedokumente und lehnt jegliche Haftung ab. Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

15.    Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Linguista Sprachaufenthalte eine faire, ausgewogene Einigung zu finden. Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich.

16.    Reisegarantiefonds

Linguista ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge. Weitere Informationen finden Sie unter www.reisegarantie.ch.


17.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

18.    Organisation

Linguista Sprachaufenthalte ist eine Marke der Media Touristik AG, Zürich.

19.    Datenschutz

Unsere aktuellen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

 
 
Das sagen unsere Kunden
 
Alina F.
Costa Rica/Sámara
 

«Es war viel schöner als ich mir das vorgestellt habe! Mega nette Leute mit denen ich Wochenentrips gemacht habe und coole Lehrer/innen! Gracias Sàmara!»

 
Timo A.
Dominikanische Republik/Sosúa
 

«Ich suchte einen Ort zum Spanisch lernen und Kiten. Simay hat mir per Telefon Sosua vorgeschlagen. Mega lohnenswert! Die Schule, die Menschen, das Essen, die Gastfamilie, die Strände und das Kiten war hammer. Danke für den Vorschlag!»

 
Julian R.
Guatemala/Antigua
 

«Hatte einen super Sprachaufenthalt und bin erstaunt wie schnell ich Spanisch lernen konnte. Die Lehrpersonen sind alle Einheimisch und in den kleinen Klassen lernt man viel. Empfehle ich zu 100% weiter!»

 
 
 
 
  
 
 
 
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